Seit dem Jahr 2009 können Sie für unsere Dienstleistungen eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz erhalten.
Die Steuerermäßigung beträgt 20% der Aufwendungen, maximal 4000,-- € jährlich.


Details hierzu können Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministerium nachlesen.

www.bundesfinanzministerium.de

BMF-Schreiben: Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen